Entsorgungsgebiet Hochspeyer

Der Verbandsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn hat in seiner Sitzung vom 07. April 2022 zum 1. Januar 2022, folgende Abgabensätze für das "Ver- und Entsorgungsgebiet Hochspeyer" beschlossen.

Entsorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn

Der Verbandsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn hat die nachfolgenden Abgabensätze, die auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und gemäß der jeweils gültigen "Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA)" festzusetzen sind, beschlossen.
Die Abwassergebühren wurden mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 07.04.2022 festgesetzt.

Abwasserbeseitigung - Preise

Für den Bereich der Abwasserbeseitigung sind die Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn sowohl im "Entsorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn" als auch im "Entsorgungsgebiet Hochspeyer" zuständig.

Die Kommune betreibt in Erfüllung ihrer Aufgabenpflicht die Abwasserbeseitigungseinrichtungen als öffentliche Einrichtung und erhebt dafür entsprechende "Abgabensätze".

Siehe Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung und Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung