- Strom
- Wasser
- Abwasser
- Wärme
- Netzbetrieb Strom
- Formular Center
Satzungen der Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeindewerke
Neben Bundes- und Landesrecht Rheinland-Pfalz, wie die Gemeindeordnung (GemO) und das Kommunalabgabengesetz (KAG), sind die folgenden örtlichen (d.h. von der Verbandsgemeinde erlassenen) Vorschriften maßgebend für die Bereiche der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Sie haben hier die Möglichkeit, sich über die aktuellen Satzungen der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, die auf der Grundlage der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen wurden, zu informieren.
Bitte beachten Sie die Gültigkeit für die unterschiedlichen Ver- und Entsorgungsgebiete!
Satzungen für das "Entsorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn":
Satzungen für das "Entsorgungsgebiet Hochspeyer":