Satzungen der Wasserversorgungseinrichtungen der Verbandsgemeindewerke

Neben Bundes- und Landesrecht Rheinland-Pfalz, wie die Gemeindeordnung (GemO) und das Kommunalabgabengesetz (KAG), sind die folgenden örtlichen (d.h. von der Verbandsgemeinde erlassenen) Vorschriften maßgebend für die Bereiche der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Sie haben hier die Möglichkeit, sich über die aktuellen Satzungen der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, die auf der Grundlage der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen wurden, zu informieren.
Bitte beachten Sie die Gültigkeit für die unterschiedlichen Ver- und Entsorgungsgebiete!

Satzungen für das Ver- und Entsorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn     

Satzungen für das Ver- und Entsorgungsgebiet Hochspeyer

Hinweis zu Satzungen, Verträgen und Bedingungen

Infolge des Landesgesetzes über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 553 ff.) wurden auch die Verbandsgemeindewerke Hochspeyer in die Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn eingegliedert. Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn tritt in alle Vertragsverhältnisse der Verbandsgemeinde Hochspeyer ein und übernimmt die vertraglichen Verpflichtungen. Es gelten ebenso die bestehenden Satzungen der Verbandsgemeinde weiter, bis sie ersetzt oder geändert werden.

Streitbeilegung gem. VSBG

Informationspflicht nach den §§ 36 und 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Die Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn nehmen nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG zu ihren Anschluss- und/oder Versorgungsverhältnis Wasser und Abwasserbeseitigung teil.

Als kommunaler Eigenbetrieb müssen wir uns an den Kreisrechtsausschuss bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern wenden. Der Kreisrechtsausschuss ist ein unabhängiges Gremium und entscheidet über Widersprüche, welche die Verwaltung nicht abhelfen.