Jetzt die Natur anzapfen - Informationen zu unseren Naturstromprodukten

Für die Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn und die Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn stehen ab sofort zwei neue Naturstromprodukte zur Verfügung. Die Förderung der Projekte übernimmt unser Kooperationspartner die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT.
Mit Ihrer Unterstützung ist es möglich, den Bau von zusätzlichen regenerativen Energieerzeugungsanlagen in unserer Region zu fördern.

Sie haben die Wahl zwischen den beiden folgenden Varianten der Belieferung mit Strom aus regenerativen Energien:

Naturstrom:
Der Naturstrom entstammt zu 100 Prozent aus TÜV-zertifizierten Wasserkraftanlagen aus Österreich, Schweiz, Deutschland und Frankreich. Im Rahmen dieser Zertifizierung sind unter anderem eine nachgewiesene Netto-Erzeugung aus 100 Prozent Erneuerbarer Energie und ein geprüftes Monitoring-System des Produzenten sichergestellt. Des Weiteren setzt sich der Erzeuger zum Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energie im eigenen Erzeugungsstrommix zu steigern.

Öko-Regional:
Der Tarif Öko-Regional baut auf das neu geschaffene Instrument der Regionalnachweise auf. Mithilfe des Regionalnachweisregisters wird der in EEG-geförderten Anlagen erzeugte Strom (z.B. aus Windparks oder PV-Anlagen der Region) einem Letztverbraucher in einem 50 km Postleitzahlenumkreis um die Anlage zugeordnet und vertrieben.

Haben Sie Fragen? Gerne sind wir für Sie da.
Rufen Sie uns einfach an unter der 06305 / 71-163.

Naturstrom kann zu jedem bereits gewählten Stromtarif bezogen werden 

Dafür berechnen wir Ihnen lediglich einen Naturstromzuschlag für die einzelnen Tarife in folgender Höhe:

Naturstromzuschlag ab 01.01.2024

  • Naturstrom: 1,25 Cent/kWh (netto) bzw. 1,49 Cent/kWh (brutto)
  • Öko-Regional: 1,45 Cent/kWh (netto) bzw. 1,73 Cent/kWh (brutto)

Naturstromzuschlag bis 31.12.2023

  • Naturstrom: 3,25 Cent/kWh (netto) bzw. 3,87 Cent/kWh (brutto)
  • Öko-Regional: 4,75 Cent/kWh (netto) bzw. 5,65 Cent/kWh (brutto)


Diese Zusatzvereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende (Kalendermonat) gekündigt werden. Dabei bleibt die Kündigung des bereits zuvor gewählten Stromtarifes unberührt.

Hier finden Sie die Zusatzvereinbarung für unseren Naturstrom