Rattenplage

Information zur "Rattenplage"

In regelmäßigen Abständen werden im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. Dabei bildet natürlich das Kanalisationsnetz der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn den Schwerpunkt dieser Aktionen:

  • im Ver- und Entsorgungsgebiet Hochspeyer sowie
  • im Ver- und Entsorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn.

Trotzdem traten in letzter Zeit wieder Hinweise zu vermehrten Rattenvorkommen auf. So wurde zum Beispiel von Bürgern berichtet, dass sie diese Tiere tagsüber und ohne Scheu auf Straßen und in Gärten beobachten konnten.

  • Ratten sind Überträger von Krankheiten
  • Die Rattenplage muss in Grenzen gehalten werden

Der Bestand dieser Nager kann nur durch nachhaltige Bekämpfung sowie durch Reduzierung des Nahrungsangebotes dezimiert werden. Die Allesfresser breiten sich vor allem dort aus, wo ein großes und leicht zugängliches Nahrungsangebot zur Verfügung steht; wie zum Beispiel:

  •  achtlos weggeworfene Essensreste
  • verschmutzte Mülltonnenstandorte und überquellende Müllcontainer
  • durch die Toilette entsorgte Speisereste o.ä., die in der Kanalisation landen.

Speisereste, Lebensmittelabfälle, Tierfutter oder ähnliches niemals in die Toilette und damit in das Abwasser geben!

Helfen Sie mit! Die Eindämmung der Rattenpopulation liegt in unser aller Interesse. Vermeiden Sie daher ein „Nahrungsangebot für Nagetiere“ und beachten Sie folgende Grundregeln:

  • keine organischen Abfälle oder Essensreste über Toilette bzw. Spülstein entsorgen
  • Eigenkompostierung nur mit Garten- und Küchenabfällen pflanzlicher Herkunft
  • Abfälle nur in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter werfen
  • Abfallbehälter stets fest verschließen und das Umfeld sauber halten
  • Rohrleitungen in Ordnung halten.

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß der Allgemeinen Entwässerungssatzung (AES) der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn untersagt ist Küchenabfälle und ähnliches dem Abwasser zuzuführen. Nach der AES können für Schäden, die durch satzungswidriges Handeln entstehen, die Verursacher bzw. der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden. Ebenso sind die Rohrleitungen stets in Ordnung zu halten. Denn es ist bekannt, dass die Ratten durch schadhafte Rohrleitungen Gänge nach oben graben können bzw. durch einen verkrusteten Abfluss nach oben klettern und somit durch das WC bis in die Wohnräume gelangen können.

Nur durch regelmäßige Überwachung und gezielte Bekämpfung lässt sich der Rattenbestand weiterhin auf ein erträgliches Maß begrenzen. Melden Sie Rattenvorkommen sofort dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde. Wir weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf privatem Grund auch Privatangelegenheit ist. Wir sind jedoch gerne bereit, Ihnen mit Informationen diesbezüglich behilflich zu sein.

Unter Beachtung der vorgenannten Verhaltensregeln können wir den Rattenbestand gemeinsam so niedrig wie eben möglich halten. Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Mithilfe.

Übrigens, für die Sauberhaltung der Grundstücke ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich.