Einspeiser / EEG & KWK / PV-Anlagen

PV-Anlagen: Netzanschluss von Erzeugungsanlagen

Grundsätzlich steht eine individuelle Beratung an erster Stelle. Die technischen Anschlussbedingungen für die Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen sind im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Die aktuelle Version können Sie einsehen unter: www.bmwi.de
Bereits in der Planungsphase sollte - unabhängig von der Anlagengröße - eine formlose Anfrage zur Netzverträglichkeitsprüfung an den Netzbetreiber gestellt werden, damit die Photovoltaik-Anlage später angeschlossen werden kann. Bis 30 kW ist dies meistens problemlos möglich.

Sowohl die Errichtung als auch der Anschluss muss durch eine qualifizierte Fachkraft erfolgen. Sicherheitsrelevante Aspekte sollten vor Inbetriebnahme mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden. Die Einspeiseanlage muss bei dem Netzbetreiber mit geprüften Dokumenten angemeldet werden. Die Inbetriebnahme erfolgt im Beisein des Installateurs und des Netzbetreibers.

Beachten Sie auch unseren Hinweis zum PV-Meldeportal der BNetzA und zu den Auswirkungen eines Meldeversäumnisses unter dem Menüpunkt "Registrierung - Meldepflicht - MaStR"

Hinweis: Die Antragsunterlagen können postalisch oder auch per E-Mail (Einspeiser@enkenbach-alsenborn.de) eingereicht werden.

Wir haben Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung und Inbetriebsetzung von Photovoltaikanlagen aufgelistet, die auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss errichtet werden sollen.


EEG 2017 - Anlagenbegriff

Mit dem EEG 2017 wird der Anlagenbegriff neu definiert:
Anlage ist jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, wobei im Falle von Solaranlagen jedes MODUL eine eigenständige Anlage ist. Als Anlage gelten auch Einrichtungen, die zwischengespeicherte Energie, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt, aufnehmen und in elektrische Energie umwandeln. (§ 3 Nr. 1 EEG 2017)
Der modulare Solar-Anlagenbegriff gilt bereits ab 1. Januar 2016 - anzuwenden erstmalig in der Jahresabrechnung für 2016.

Stromerzeugungsanlage
Stromerzeugungsanlage ist gemäß § 3 Nr. 43b EEG 2017 der Generator bzw. das PV-Modul.