Hochlastzeitfenster - Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn

Veröffentlichungspflicht gemäß StromNEV:
die netzrelevanten Daten der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn für das Versorgungsgebiet Hochspeyer können Sie aus den nachfolgenden PDF-Dateien entnehmen.

Hochlastzeitfenster - Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn 

Veröffentlichungspflicht gemäß StromNEV:
die netzrelevanten Daten der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn für das Versorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn können Sie aus den nachfolgenden PDF-Dateien entnehmen.



Hochlastzeitfenster - Individuelle Netzentgelte

Gemäß § 16 StromNEV werden die von Lieferanten und Letztverbrauchern zu zahlenden allgemeinen Netzentgelte ausgehend vom Prinzip der Verursachungsgerechtigkeit auf der Basis der sog. Gleichzeitigkeitsfunktion ermittelt. Abweichend hiervon eröffnet § 19 Abs. 2 StromNEV die Möglichkeit, einem Letztverbraucher unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles Netzentgelt anzubieten.

Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 StromNEV ein individuelles Netznutzungsentgelt beantragen. Ein atypisches Verbrauchsverhalten ist entsprechend dem Leitfaden zur Ermittlung individueller Netzentgelte der Bundesnetzagentur anhand von Hochlastzeitfenstern zu bestimmen.