Stromzähler 

Unsere Aufgabe besteht in der Lieferung, Anbringung, Überwachung, Unterhaltung und Entfernung der Meß- und Steuereinrichtung auf Basis der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Die Stromzähler sind Eigentum des EVU und werden mit Inbetriebsetzung des Hausanschlusses installiert.

Das Elektrizitäts-Versorgungs-Unternehmen (EVU) stellt die vom Kunden abgenommene Elektrizität durch Messeinrichtungen, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen, fest.
Wir gewährleisten eine einwandfreie Messung des Energieverbrauches.

Der für den Zeitraum eines Jahres berechnete Jahresgrundpreis in €/Jahr setzt sich zusammen aus:

a) dem festen Anteil des Leistungspreises je Kundenanlage in €/Jahr für die Bereitstellung der Leistung, die unabhängig vom Verbrauchsverhalten des Kunden ist und

b) dem Verrechnungspreis je Messeinrichtung in EUR/Jahr für Messung, Abrechnung und Inkasso. Dieser Wert ist abhängig von der Art und vom Umfang der Mess- und Steuereinrichtung.

Zählerwechsel 

Austausch der Wasser-, Strom- und Wärmezähler in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn


Gemäß dem Eichgesetz und der Eichordnung sind wir verpflichtet, die Wasserzähler alle 6 Jahre, die mechanischen Stromzähler (Ferraris-Zähler) alle 16 Jahre, die elektronischen Stromzähler alle 8 Jahre und die Fernwärmezähler alle 5 Jahre auszutauschen. Die Eichfrist wird nach dem Gesetz über das Meß- und Eichwesen (Bundeseichgesetz) festgelegt.

Der Austausch der Wasserzähler findet im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn statt. Der Wechsel betrifft die Hauptwasserzähler und ist kostenfrei.

Der Austausch der Stromzähler erfolgt in den Ortsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Fischbach, Hochspeyer und Waldleiningen.

Der Austausch der Wärmezähler findet nur in der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn statt.

Der turnusmäßige Austausch der betroffenen Zähler erfolgt durch die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke oder durch deren Beauftragte, die sich auch entsprechend ausweisen können. Wir möchten hiermit darauf hinweisen und bitten Sie gleichzeitig, den ordnungsgemäßen Zutritt zu den Zählern zu ermöglichen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.