Wasser

Sauberes Wasser - ein Garant für unsere Gesundheit.

Wasser. Ein öffentliches Gut mit lokalem Ursprung stellt ein natürliches Monopol dar, welches in der Verantwortung der Kommunen angesiedelt ist.

Versorgungsgebiete

Die Versorgung mit Wasser erfolgt zu den Bestimmungen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)" vom 20.06.1980 in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Bereiche "Wasserversorgung der WERKE" dienen zur Sicherstellung der Versorgung mit Trink- und Brauchwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke im

  • Versorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn

     Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn mit Daubenborner Hof

     Ortsgemeinde Mehlingen mit Ortsteil Baalborn und Fröhnerhof

     Ortsgemeinde Neuhemsbach

     Ortsgemeinde Sembach

  • Versorgungsgebiet Hochspeyer

    Ortsgemeinde Hochspeyer

    Ortsgemeinde Frankenstein

    Ortsgemeinde Fischbach mit Annexe Altenhof

    Ortsgemeinde Waldleiningen mit Annexe Stüterhof

Die "Werke" stellen in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet zu jeder Zeit, Trinkwasser in ausreichenden Mengen zur Verfügung. Die Qualität des Trinkwassers ist ausgezeichnet. Zur Sicherstellung der Wasserversorgung werden auch in diesem Jahr wieder erhebliche Investitionsmaßnahmen durchgeführt.

Als kommunaler Wasserversorger betreiben wir lokale Daseinsvorsorge und stehen damit für eine verbrauchergerechte, effiziente sowie qualitäts- und umweltorientierte Dienstleistung ein auf der Grundlage der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

Über den Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers können Sie sich im Menüpunkt Wasserqualität / Wasserhärte informieren.

Anträge bezüglich des Anschlusses an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtungen finden Sie unter Ihrem jeweiligen Wohnort im Formular Center / Anträge / Anschluss Wasser.