Netzgebiet Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn

Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn - zuständig für die Ortsgemeinden Fischbach, Hochspeyer und Waldleiningen.
Unsere Netzbetreibernummer (BDEW-Code) lautet: 9907166000000

Netzentgelte Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn

Hier können Sie sich die Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsverteilnetz der VG-Werke Enkenbach-Alsenborn als PDF-Datei herunterladen:

Ergänzende Information:

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist das Entgelt für den Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen kein Bestandteil der Netznutzungsentgelte mehr. Diese Entgelte sind mit dem Anschlussnutzer abzurechnen                                                                                         

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn

Den Entgelten für eine durch dezentrale Einspeisungen vermiedene Netznutzung sind nach § 120 Abs. 4 EnWG ab 1. Januar 2018 diejenigen Netzentgelte zugrunde zu legen, die am 31.12.2016 anzuwenden waren.
=> siehe "VG_Referenzpreisblatt_vNE_2018"

Hinweise zur Preisbildung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7)

Netzgebiet Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn 

Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn - hier zuständig für die Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
Unsere Netzbetreibernummer (BDEW-Code) lautet: 9907160000006

Netzentgelte Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn

Hier können Sie sich die Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsverteilnetz der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn als PDF-Datei herunterladen:

Ergänzende Information:

Das Messstellenbetriebsgesetz sieht für den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb vor

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Den Entgelten für eine durch dezentrale Einspeisungen vermiedene Netznutzung sind nach § 120 Abs. 4 EnWG ab 1. Januar 2018 diejenigen Netzentgelte zugrunde zu legen, die am 31.12.2016 anzuwenden waren.
=> siehe "GW_Referenzpreisblatt_vNE_2018"

Netznutzung - Netznutzungsentgelte

NETZNUTZER sind alle Personen, die Energie in ein Elektrizitätsnetz einspeisen oder daraus beziehen.


Mit der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vom 29.10.2007 wurde der Begin der ersten Regulierungsperiode festgelegt. Danach hat die Regulierungsbehörde für jedes Kalenderjahr der Regulierungsperiode eine Erlösobergrenze festzulegen.
Die Erlösobergrenze bildet die Grundlage für die Bestimmungen der Netzentgelte sowie der Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung.

Die NETZENTGELTE zahlt der Kunde für die Inanspruchnahme des Strom-Netzes. Auf der rechten Seite geben wir die aktuellen Preise und Regelungen für die Nutzung der Strom-Verteiler-Netze bekannt.