Netznutzung / Vertrag und Entgelte

Netzzugang / Netznutzung - Verträge

Der Netzzugang umfasst die Entnahmestellen von Elektrizität aus dem Versorgungsnetz und regelt die Belieferung der Kunden mit Energie zwischen Lieferanten und Netzbetreiber. Grundlage für den Netzzugang bilden das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Stromnetzzugangs- (StromNZV) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)- in den jeweils aktuellen Fassungen.

Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 16. April 2015 einen standardisierten Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag (NNV) festgelegt. Mit Beschluss vom 20.12.2017 wurden diese "Standardverträge" angepasst - insbesondere an das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Vertragsbeziehung Netzbetreiber <=> Netznutzer (Regelfall: Lieferant)
Die Vertragsdokumente finden Sie im Untermenüpunkt "Verträge - NNV/LRV". Diese "Standardverträge" gelten nur für die Netznutzung bei der Entnahme von Strom und sind bundeseinheitlich von allen Netzbetreibern aller Spannungsebenen anzuwenden - die Festlegung wurde zum 01.04.2018 wirksam.

Hochlastzeitfenster - Individuelle Netzentgelte

Gemäß § 16 StromNEV werden die von Lieferanten und Letztverbrauchern zu zahlenden allgemeinen Netzentgelte ausgehend vom Prinzip der Verursachungsgerechtigkeit auf der Basis der sog. Gleichzeitigkeitsfunktion ermittelt. Abweichend hiervon eröffnet § 19 Abs. 2 StromNEV die Möglichkeit, einem Letztverbraucher unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles Netzentgelt anzubieten.

Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 StromNEV ein individuelles Netznutzungsentgelt beantragen. Ein atypisches Verbrauchsverhalten ist entsprechend dem Leitfaden zur Ermittlung individueller Netzentgelte der Bundesnetzagentur anhand von Hochlastzeitfenstern zu bestimmen.

Die Hochlastzeitfenster der einzelnen Spannungsebenen des jeweiligen Netzbetreibers sind im Untermenüpunkt "Hochlastzeitfenster" dargestellt.

Entgelte für Ausgleichsleitungen nach § 23 EnWG - Mehr- und Mindermengen

neue Mehr- und Mindermengenabrechnung ab 1. April 2016:

Die Bundesnetzagentur hat am 22.01.2015 die neuen "Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas" veröffentlicht           (Mitteilung Nr. 46 zur Umsetzung der Beschlüsse)
Durch die einheitliche Festlegung der Prozesse sind die Netzbetreiber zur Anpassung ihrer bisher verwendeten Verfahren verpflichtet.
Der BDEW ermittelt im sogenannten Kalkulationsmonat den Mehr- und Mindermengenpreis und veröffentlicht diesen bis spätestens zum 10.Werktag des Kalkulationsmonats. Hier können Sie sich über den aktuellen Preis informieren:   BDEW-Strom


historisch:
Der Preis für die Jahresmehr- und Jahresmindermengen entspricht dem durchschnittlichen Preis der Bilanzkreisabweichungen in der Amprion - Regelzone während des Abrechnungszeitraums. Die Preise für Bilanzkreisabweichungen in der Amprion - Regelzone sind amprion.net veröffentlicht.
2014= 2,5065 Cent/kWh Durchschnittlicher Preis für Bilanzkreisabweichungen in Amprion-Regelzone
2014= 3,2760 Cent/kWh EEX: Durchschnittlicher Spotmarkt-Preis
2013= 3,3638 Cent/kWh Durchschnittlicher Preis für Bilanzkreisabweichungen in Amprion-Regelzon
2013= 3,7776 Cent/kWh EEX: Durchschnittlicher Spotmarkt-Preis