Stromversorgung

Stromversorgung

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Grundversorgungsverordnung (StromGVV) sind am 8. November 2006 in Kraft getreten. Diese neuen Verordnungen haben die „AVBEltV – Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ abgelöst.
Seitens des Gesetzgebers erfolgte im STROM-Bereich die Trennung in "Strom-Vertrieb" und "Strom-Netz"

Die Grundversorgungsverordnung - StromGVV trifft Regelungen für die Belieferung von Haushaltkunden im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung.
Ergänzend zur StromGVV gelten die "Ergänzende Bedingungen des Grundversorgers"

Die Vorschriften zum Netzanschluss und zur Netznutzung werden in der Niederspannungsanschlussverordnung - NAV festgelegt.