Grundstücksentwässerung

Unter der Grundstücksentwässerung versteht man allgemein das Sammeln und Weiterleiten von Schmutz- und Niederschlagswasser (Regenwasser) aus den Bodeneinläufen und Fallleitungen eines Gebäudes bzw. aus Grundstücken. Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht bzw. Pflicht, sein Grundstück an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung anzuschließen. Zur Grundstücksentwässerung zählen außerdem alle technischen Einrichtungen, die dem Zweck dienen, das Schmutz- und Niederschlagswasser in einen öffentlichen Kanal und/oder einer Kläranlage abzuleiten.

Ein Grundstücksanschluss setzt sich aus der Grundstücksentwässerungsanlage und dem Haus-Anschlusskanal zusammen. Der komplette Grundstücksanschluss ist nach dem aktuellen Stand der Technik, unter Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen, herzustellen.


Anträge Hausanschluss

Anträge bezüglich Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtungen finden Sie im Menüpunkt Formular Center/Anträge/Anschluss - Kanal


Rückstau

Aus gegebenen Anlass möchten wir Ihnen unseren "Ratgeber zur Entwässerung Ihres Grundstückes" empfehlen.

Diesen können Sie sich hier als PDF-Datei ansehen bzw. herunterladen.

Grundstücksanschluss


Die Grundstücksentwässerungsanlage umfasst alle Einrichtungen innerhalb der Grundstücksgrenzen, die der Abwassersammlung, -Vorbehandlung, -Prüfung und-Ableitung dienen. Die "Übergabestelle" in den Anschlusskanal bildet die Grundstücksgrenze. Wobei hier die Stelle zu wählen ist, die dem öffentlichen Kanalnetz (Hauptkanal) am nächsten liegt.

Unter Haus-Anschlusskanal wird die Verbindung zwischen dem Hauptkanal (Mischwasserkanal oder Schmutz- und Regenwasserkanal) und der Grundstücksentwässerungsanlage im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche bis zur Grundstücksgrenze bezeichnet.

Beispiel einer Grundstücksentwässerungsanlage im Trennsystem:
Regenwasserkanal
1 = Fallleitungen
2 = Grundleitungen
3 = Revisionsschacht
4 = Anschlusskanal (im öffentlichen Verkehrsraum)
5 = Hauptkanal -> Regenwasserkanal
Schmutzwasserkanal
6 = Fallleitungen
7 = Grundleitungen
8 = Revisionsschacht
9 = Anschlusskanal (im öffentlichen Verkehrsraum)
10 = Hauptkanal -> Schmutzwasserkanal
11 = Grundstücksgrenze

Der Revisionsschacht dient der Wartung, Kontrolle und der Sanierung des Grundstücksanschlusses.
Fehlt der Revisionsschacht dann verläuft die Grundleitung bis zur Grundstücksgrenze ("Übergabepunkt" in den Anschlusskanal).

Hauptkanal im Trennsystem: es erfolgt eine gesonderte Entwässerung von Schmutz- und Niederschlagswasser; d.h. Verlegung von zwei getrennten Leitungen.
Hauptkanal im Mischsystem: das gesammelte Schmutz- und Niederschlagswasser wird in einen Abwasserkanal, dem sogenannten Mischwasserkanal eingeleitet.