Kanalisation - Fremdstoffe

Information: Was nicht in die Kanalisation gehört 

Gemäß der "Allgemeinen Entwässerungssatzung" ist die Zuführung nachfolgender Stoffe bzw. Abfälle verboten und stellt nach der Gemeindeordnung (GemO) eine Ordnungswidrigkeit dar.

1. Müll und Feststoffe

  • Speisereste
  • Hygieneartikel (z.B. Windeln, Tampons, Binden)
  • Strumpfhosen
  • Zigaretten
  • Katzenstreu
  • Zement, Sand, Kies und Gips


2. Stör und Zehrstoffe

  • Farben, Lacke und Holzschutzmittel
  • Arzneimittel jeglicher Art
  • Säuren und Laugen
  • Lösungsmittel aller Art (z.B. Fleckentferner)
  • Benzin, Terpentin
  • Mineralöle aller Art (z.B. Motor-, Getriebe-, Schmieröl)
  • Speiseöle und Speisefette (z.B. aus Fritteuse)
  • Chemikalien aller Art (z.B. Fotochemikalien)
  • Spezialreiniger (z.B. Backoffen-, Grillreiniger)
  • Kosmetikreste
  • Desinfektionsmittel
  • WC-Beckenstein und Abflussreiniger


3.  Giftstoffe

  • Pflanzenschutzmittel
  • Pestizide und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Inhalt von Chemietoiletten


Derartige feste Abfälle können nur mit einem erhöhten Aufwand (Energie und Wasser) in der Kläranlage wieder getrennt werden. Außerdem kann es infolge von Ablagerungen zu Schäden im öffentlichen wie auch im privaten Abwasserbereich führen.

Bitte informieren Sie sich bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern (Abfallwirtschaft) bezüglich der ordnungsgemäßen Entsorgung derartiger Stoffe; z.B. am Umweltmobil und/oder im Wertstoffhof ZAK (Kapiteltal). 

Sollten Sie noch weiteren Informationsbedarf benötigen, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin bei den Verbandsgemeindewerken.

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