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Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der werke-enkenbach-alsenborn.de veröffentlichten Website der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit § 12a BGG vereinbar.
Grundlage sind die Anforderungen aus den §§ 3 Abs. 1–4 und § 4 BITV 2.0.
Die teilweise Vereinbarkeit beruht auf derzeit noch bestehenden Barrieren, die nachfolgend konkret benannt sind.
Stand der Barrierefreiheit
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Herbst 2023 durch eine Selbstbewertung auf Grundlage der BITV 2.0-Kriterien.
Zusätzlich wurden automatisierte Tests mit den Werkzeugen des Hosting-Anbieters (Chamaeleon AG) durchgeführt. Das eingesetzte CMS „IONAS“ erfüllt die technischen Voraussetzungen zur barrierearmen Umsetzung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgenden Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- Bilder und Grafiken:
Nicht alle älteren Bilder enthalten Alternativtexte. Diese werden sukzessive ergänzt. - PDF-Dokumente:
Ein Teil der PDF-Dokumente ist nicht maschinenlesbar (z. B. gescannte oder grafisch aufbereitete Pläne). Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung ist teilweise nicht möglich. Neu veröffentlichte PDF-Dokumente werden gemäß PDF/UA-Standard barrierefrei erstellt. - Video-Inhalte:
Videos enthalten derzeit nicht durchgängig Untertitel oder Audiodeskriptionen. - Gebärdensprache:
Derzeit steht auf dieser Website kein Video in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung. Die Bereitstellung eines solchen Videos – insbesondere zur Erläuterung der Inhalte der Barrierefreiheitserklärung und der Navigation – ist gemäß § 4 Absatz 2 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) grundsätzlich vorgesehen. Eine Umsetzung wurde bislang nicht realisiert, da sie für die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn aktuell eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102 darstellt. Gründe hierfür sind: begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen, geringe Abrufzahlen der Website durch gebärdensprachlich kommunizierende Nutzer:innen, sowie die Tatsache, dass der überwiegende Teil der Inhalte schriftlicher, behördlicher Natur ist und damit nicht primär visuell-gestisch aufbereitet werden muss. Eine schrittweise Umsetzung in Form eines Informationsvideos in Deutscher Gebärdensprache ist jedoch mittelfristig geplant, beginnend mit grundlegenden Informationen zur Barrierefreiheit und Kontaktaufnahme. - Leichte Sprache:
Ein gesonderter Bereich mit Inhalten in Leichter Sprache befindet sich im Aufbau. - Farbkontraste bei grafischen Bedienelementen:
Einzelne Logos oder Grafiken von Dritten weisen unzureichende Farbkontraste auf. - Tabellen mit Abkürzungen:
Das derzeit eingesetzte Content-Management-System ermöglicht keine semantische Kennzeichnung von Abkürzungen in Tabellen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 14. November 2023 erstellt und zuletzt überarbeitet am 9. Dezember 2025.
Feedback und Kontakt
Sie haben Hinweise zu Mängeln bei der barrierefreien Gestaltung dieser Website?
Oder benötigen Informationen in einer barrierefreien Alternative? Dann kontaktieren Sie uns bitte:
Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
christian.kars@enkenbach-alsenborn.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage erfolgt, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz wenden:
Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen in Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen
55116 Mainz
durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Hinweis zur Schlichtungsstelle BGG
Die Schlichtungsstelle BGG ist primär für Bundesbehörden zuständig. Bei landes- oder kommunalrechtlichen Fällen (wie hier) wenden Sie sich bitte zunächst an die oben genannte Durchsetzungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz.
Aktuelle Nutzungsmöglichkeiten
- Textvergrößerung:
STRG + / STRG – - Vorlesefunktion:
Die Seitenstruktur unterstützt Screenreader (z. B. NVDA, VoiceOver, JAWS). - Tastatur-Navigation:
Die Navigation ist mit der Tabulator-Taste und Enter vollständig bedienbar. - Brotkrumen-Navigation:
Orientieren Sie sich über die „Sie sind hier“-Pfadleiste.
✅ Schlussbemerkung
Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn versteht Barrierefreiheit als fortlaufende Aufgabe. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer digitalen Angebote zu verbessern.