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Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden
Leistungsbeschreibung
Integrierte Gesamtschulen (IGS) sind eine Schulform in Rheinland-Pfalz, die gemeinsames Lernen über die Grundschulzeit hinaus ermöglicht. Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Interessen und Begabungen werden gemeinsam unterrichtet – in der Regel von Klassenstufe 5 bis 10.
Eine sogenannte Versetzung – also die offizielle Entscheidung, ob ein Kind in die nächste Klassenstufe aufsteigt – erfolgt erstmals nach Klasse 9. Bis dahin lernen alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam weiter.
An einer IGS können verschiedene Schulabschlüsse erreicht werden:
- Berufsreife (Hauptschulabschluss) nach Klasse 9
- Qualifizierter Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) nach Klasse 10
- Fachhochschulreife (schulischer Teil) oder
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) über die gymnasiale Oberstufe (MSS)
Die Entscheidung über den angestrebten Abschluss wird nicht frühzeitig getroffen, sondern orientiert sich an der individuellen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Integrierte Gesamtschulen sind mittlerweile flächendeckend in Rheinland-Pfalz vertreten.
Wenn Ihr Kind eine Integrierte Gesamtschule besuchen möchten, müssen Sie es bei der zuständigen Schule oder Schulbehörde anmelden.
Voraussetzungen
Aufnahmebedingungen
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
- Geregeltes Auswahlverfahren (nach Leistungsgruppen gewichtetes Losverfahren), wenn die Zahl der Anmeldungen die der möglichen Aufnahmen übersteigt
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des für Bildung zuständigen Ministeriums.
Bemerkungen
Neben den Integrierten Gesamtschulen gibt es auch einige Kooperative Gesamtschulen, die mit den eigenständigen Schularten Realschule plus und Gymnasium die pädagogischen Aufgaben eines Schulzentrums in einem besonderen organisatorischen Verbund erfüllen.
Kurztext
- Integrierte Gesamtschulen sind Regelschulen in Rlp
- betreuen Kinder mit unterschiedlicher Herkunft, Begabung und Neigung
- damit wird längeres gemeinsames Lernen über die Grundschulzeit hinaus bis zur 9. bzw. 10. Klassenstufe möglich
Typisierung
4
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Bildung zuständige Ministerium. Für individuelle Fragen zur Gesamtschule wenden Sie sich bitte an die entsprechende Schule.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Steffi Aselstv. Abteilungsleiterin Abteilung II - Ordnungs-, Schul- und Sozialabteilung
- Melanie Schmitt