- Strom
- Wasser
- Abwasser
- Wärme
- Netzbetrieb Strom
- Formular Center
- E-Rechnung
Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Antrag auf Ausstellen einer einfachen Meldebescheinigung
Antrag auf Ausstellen einer erweiterten Meldebescheinigung
elektronische Wohnsitzanmeldung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Enkenbach-AlsenbornEs können ggf. Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.