Netzanschluss / Anschlusspflicht / Netzanschlussvertrag

Netzanschluss - Anschlusspflicht - Netzanschlussvertrag 

Die Formulare zum Hausanschluss Strom finden Sie im Formular Center.


NETZBETREIBER sind Energieversorgungsunternehmen, die ein Übertragungsnetz oder Verteilnetz betreiben, welches Energie im Elektrizitätsnetz verteilt. Nach EnWG besteht die gesetzliche Anschlusspflicht bezüglich der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern.

Vertragsbeziehung Netzbetreiber - Letztverbraucher
Der NETZANSCHLUSS ist der physikalische Anschluss an unser Stromnetz; das heißt die Anlage des Anschlussnehmers (elektrische Anlage/Hausanschluss) ist über den Netzanschluss an das Elektrizitätsverteilnetz des Netzbetreibers angeschlossen. Ein Netzanschlussverhältnis besteht zwischen dem Anschlussnehmer (ist in der Regel der Eigentümer) und dem Netzbetreiber. 


Die ANSCHLUSSNUTZUNG ist die Möglichkeit eines Kunden, unser Stromnetz zu nutzen (das Recht zur Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität bzw. zur Einspeisung von Strom). Ein Anschlussnutzungsverhältnis besteht zwischen dem jeweiligen Anschlussnutzer (ist in der Regel der Mieter) und dem Netzbetreiber. Dieses gesetzliches Schuldverhältnis ist in der NAV und in den Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers näher ausgestaltet.
Einen Anschlussnutzungsvertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer bedarf es im Anwendungsbereich außerhalb der NAV.

Wir weisen darauf hin, dass die Netznutzung, die Belieferung mit elektrischer Energie sowie die Einspeisung von elektrischer Energie in separaten Verträgen geregelt werden.

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