Wichtige Änderungen beim Stromwechsel wegen Umzug – ab 06.06.2025

Was Verbraucher wissen sollten


Ab dem 06.06.2025 sind neue Regelungen in Kraft getreten, die den Ablauf beim Wechsel des Stromanbieters deutlich beschleunigen sollen. Ziel ist es, den technischen Prozess des Anbieterwechsels innerhalb von nur 24 Stunden an Werktagen abzuschließen. Damit wird die bisherige Frist von bis zu drei Wochen deutlich verkürzt. Diese Neuerung betrifft ausschließlich den technischen Ablauf des Wechsels, die vertraglichen Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.


Was bedeutet das für Verbraucher?


Bisher war es möglich, den Stromvertrag rückwirkend zu kündigen oder den Anbieter nachträglich zu wechseln, was vor allem bei Umzügen genutzt wurde. Das ist ab Juni nicht mehr möglich. Stattdessen kann der Wechsel nur noch zu einem zukünftigen Termin erfolgen. Das bedeutet, dass man sich bei einem Umzug frühzeitig um die Anmeldung beim neuen Anbieter kümmern sollte, um Probleme zu vermeiden.


Welche Probleme können auftreten?


Ein häufiges Problem ist, dass der Vormieter den Stromvertrag nicht kündigt oder die Adresse nicht rechtzeitig ummeldet. In diesem Fall läuft der alte Vertrag weiter, obwohl der Mieter bereits eingezogen ist. Das kann dazu führen, dass der neue Mieter für Stromkosten aufkommen muss, die eigentlich der Vormieter zu tragen hätte.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass Verbraucher, die bei einem Umzug die Anmeldung beim neuen Anbieter versäumen, zunächst in der Grundversorgung landen. Diese ist meist deutlich teurer als ein spezieller Tarif, und eine rückwirkende Anmeldung ist nach den neuen Regelungen nicht mehr möglich.


Wie kann man Nachteile vermeiden?


Um solche Schwierigkeiten zu verhindern, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Umzug frühzeitig zu planen. Dazu gehört, den neuen und alten Stromanbieter rechtzeitig über den Umzug zu informieren. Es ist ratsam, die Zählerstände bei Ein- und Auszug zu dokumentieren – am besten durch Fotos und in einem Übergabeprotokoll mit dem Vermieter. So hat man im Streitfall Beweise für den genauen Verbrauchsstand.
Außerdem sollte man sich rechtzeitig um die Anmeldung beim neuen Anbieter kümmern, um sicherzustellen, dass der Strom ab dem Einzugstag reibungslos läuft. Das Verpassen der Anmeldung kann dazu führen, dass man in der Grundversorgung landet, was auf Dauer teuer werden kann.


Was ist bei unerwünschten Vertragsangeboten zu beachten?


Mit der schnelleren Abwicklung des Wechsels besteht auch die Gefahr, dass Verbraucher ungewollt einen neuen Vertrag aufgedrängt bekommen. Das kann durch unaufgeforderte Anrufe oder Haustürbesuche geschehen. Deshalb ist es wichtig, vorsichtig zu sein und keine persönlichen Daten wie die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) ohne Not weiterzugeben.


Die MaLo-ID ist eine elfstellige Nummer, die auf der Stromrechnung zu finden ist und den Standort des Zählers eindeutig identifiziert. Sie wird im Rahmen des beschleunigten Wechsels genutzt, um den Vertrag zu kündigen oder zu wechseln. Wird ein neuer Zähler eingebaut, bleibt die MaLo-ID gleich.


Fazit


Die neuen Regelungen sollen den Strommarkt effizienter machen und den Wettbewerb fördern. Für Verbraucher bedeutet das: frühzeitig planen, Zählerstände dokumentieren und bei Unsicherheiten vorsichtig sein. So lassen sich mögliche Probleme beim Umzug vermeiden und man kann sicherstellen, dass man auch in der neuen Wohnung schnell und günstig mit Strom versorgt wird.


Unsere Empfehlung


Setzen Sie sich am besten frühzeitig mit unserem Team in Verbindung, um sich über unsere Tarife zu informieren und einen für Sie passenden Stromtarif abzuschließen.
Sie könne unser Team unter den Telefonnummern 06303/71-163 und 06303/71-109 sowie unter vg-werke@enkenbach-alsenborn.de erreichen.


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