Satzungen der Wasserversorgungseinrichtungen der Verbandsgemeindewerke

Neben Bundes- und Landesrecht Rheinland-Pfalz, wie die Gemeindeordnung (GemO) und das Kommunalabgabengesetz (KAG), sind die folgenden örtlichen (d.h. von der Verbandsgemeinde erlassenen) Vorschriften maßgebend für die Bereiche der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Sie haben hier die Möglichkeit, sich über die aktuellen Satzungen der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, die auf der Grundlage der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen wurden, zu informieren.

Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - gültig ab 01.01.2024

Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung

Bitte beachten Sie die Gültigkeit für die unterschiedlichen Ver- und Entsorgungsgebiete.

Satzung für das Ver- und Entsorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn  

Satzung für das Ver- und Entsorgungsgebiet Hochspeyer

Hinweis: Nachfolgende Satzungen sind bis einschließlich 31.12.2023 gültig. Bitte beachten Sie auch die Gültigkeit für die unterschiedlichen Ver- und Entsorgungsgebiete.

Satzung für das Ver- und Entsorgungsgebiet Enkenbach-Alsenborn  

Satzungen für das Ver- und Entsorgungsgebiet Hochspeyer




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