Kennzeichnung

Kennzeichnung der Wasserzähler seit 30.10.2016

Seit 31. Oktober 2016 müssen alle neuen Wasserzähler der Richtlinie 2004/22 EG des Europäischen Parlaments entsprechen; d.h. die Anforderungen an Wasserzähler werden europaweit vereinheitlicht. Die Wasserzähler erhalten eine neue Kennzeichnung.

Erstmalig installierte Messeinrichtungen müssen diesen Kennzeichnungen entsprechen. Für alle bereits installierten Wasserzähler gilt der Bestandsschutz. In den kommenden Jahren werden die Zähler beim turnusmäßigen Neueinbau nach und nach ausgetauscht.
Die bisherigen Bezeichnungen werden geändert und neu definiert.
Zur Info: die alte Bezeichnung ändert sich wie folgt:

Qn 2,5 in Q3 4
Qn 6 in Q3 10
Qn 10 in Q3 16
Qn 15 in Q3 25

Ausführliche Informationen haben wir für Sie in einer PDF-Datei hinterlegt: 

Kennzeichnung von Wasserzählern nach europäischer Messgeräterichtlinie (MID)

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