Anschluss an die Abwasserbeseitigungseinrichtungen

Hier finden Sie den Antrag auf Anschluss und Benutzung der Abwasserbeseitigungseinrichtung - siehe Downloads.
Mit dem Antrag ist ein Lageplan vom betroffenen Grundstück vorzulegen. Darauf kennzeichnen Sie bitte die genaue Lage der vorhandenen / gewünschten Kanalanschlussleitungen bis zur vorhandenen Hauptleitung der Verbandsgemeindewerke.

Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, den Antrag für die "Herstellung der Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum" mit auszufüllen und uns vorzulegen.

Zur Information haben wir Ihnen unsere Ansprechpartner aufgelistet.

Achtung für das Ver- und Entsorgungsgebiet Hochspeyer (VEG.HSP) gilt: Nach § 30 "Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung" wird für die Bearbeitung des Antrages auf Genehmigung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser inklusive der Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen (siehe §§ 15 und 16 "Allgemeine Entwässerungssatzung") eine Verwaltungsgebühr (derzeit netto=brutto 100,00 EUR) erhoben.

Hinweis zur Herstellung der Anschlussleitungen

Die Kanalanschlussleitung von der jeweiligen Hauptleitung (Misch- oder Trennsystem) bis zur Grenze des zu entsorgenden Grundstückes wird ausschließlich von den Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn beziehungsweise von einem durch diese beauftragten Unternehmen hergestellt, erneuert, verändert oder beseitigt.

Die Grundstücksentwässerungsanlage (sämtliche Einrichtungen auf dem Grundstück zur Sammlung, Vorreinigung und Ableitung von Abwasser) muss den jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften entsprechen und gemäß den aktuellen Norm-Bestimmungen (derzeit DIN 1986) geplant, hergestellt, unterhalten und betrieben werden. Die Bau- und Installationsarbeiten dürfen nur von einem zugelassenen Unternehmen ausgeführt werden.

Grundwasser und Wasser aus Dränagen dürfen grundsätzlich nicht an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossen werden!


Herstellung von Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum

Bei der Herstellung, Reparatur oder Erneuerung der Anschlussleitungen an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen können auch Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege und Straßen) erforderlich werden. Diese Arbeiten dürfen nur von einer anerkannten Tiefbaufirma ausgeführt werden!

HINWEIS: Kosteneinsparung durch Eigenleistung im privaten Bereich
Hierzu bedarf es einer rechtzeitigen und detaillierten Abstimmung bzgl. der Erbringung von Eigenleistungen, die Sie auf Ihrem Grundstück bei der Herstellung und Wiederverfüllung eines Kabel-/Leitungs-Grabens, einschließlich der Wiederherstellung der Oberfläche, erbringen.
Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Eigenleistungen sind grundsätzlich nur auf Ihrem privaten Grundstück gestattet.
  • Eigenleistungen erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Dabei sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und anerkannten Regeln der Technik sowie die Vorgaben der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn strikt zu beachten. Ersatzansprüche jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Eigenleistung auftreten, können gegenüber den Verbandsgemeindewerken Enkenbach-Alsenborn nicht geltend gemacht werden.
  • Für entstehende Schäden an Leitungen/Kabeln oder andere Beschädigungen haften Sie persönlich.