Anmeldung zum Netzanschluss Strom

Der Anschluss Strom der Verbandsgemeindewerke gilt für das Versorgungsgebiet Hochspeyer in den Ortsgemeinden:

  • Fischbach
  • Hochspeyer
  • Waldleiningen

Mit den nachfolgenden Vordrucken beantragen Sie den Anschluss und die Anschlussnutzung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn.

Bitte beachten Sie, dass nur ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formulare von uns bearbeitet werden können.

Baustromanschluss

Wenn Sie einen zeitlich befristeten Stromanschluss benötigen (z.B. für Bauvorhaben oder als Schausteller auf unserer Kerwe), dann füllen Sie bitte den nachfolgenden "Antrag auf einen provisorischen Stromanschluss - Baustromanschluss" aus.
Damit erteilen Sie uns einen (kostenpflichtigen) Auftrag für den (Bau)-Stromanschluss.

Die Baustromversorgung erfolgt über einen "Baustromverteilerschrank", welcher den einschlägigen Sicherheitsvorschriften des VDE Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (DIN VDE) entsprechen muss.
Baustromanschlüsse dürfen nur für die Dauer der Bauzeit und unter Beachtung der vorgenannten Bestimmungen betrieben werden. Es ist nicht gestattet, über den Baustromanschluss die Stromversorgung fertig gestellter Anlagen zu betreiben.
Nach Inbetriebnahme des Netzanschlusses melden Sie den Baustromanschluss bitte wieder ab.

Unter bestimmten Umständen und bei entsprechenden netztechnischen Voraussetzungen kann auf einen separaten Baustromanschluss verzichtet werden. Dies kann Ihre beauftragte Elektrofirma - nach entsprechender Antragstellung - mit unserem E-Werk abstimmen.



Herstellung von Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum

Bei der Herstellung, Reparatur oder Erneuerung der Anschlussleitungen an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen können auch Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege und Straßen) erforderlich werden. Diese Arbeiten dürfen nur von einer anerkannten Tiefbaufirma ausgeführt werden!

HINWEIS: Kosteneinsparung durch Eigenleistung im privaten Bereich
Hierzu bedarf es einer rechtzeitigen und detaillierten Abstimmung bzgl. der Erbringung von Eigenleistungen, die Sie auf Ihrem Grundstück bei der Herstellung und Wiederverfüllung eines Kabel-/Leitungs-Grabens, einschließlich der Wiederherstellung der Oberfläche, erbringen.
Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Eigenleistungen sind grundsätzlich nur auf Ihrem privaten Grundstück gestattet.
  • Eigenleistungen erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Dabei sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und anerkannten Regeln der Technik sowie die Vorgaben der Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn strikt zu beachten. Ersatzansprüche jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Eigenleistung auftreten, können gegenüber den Verbandsgemeindewerken Enkenbach-Alsenborn nicht geltend gemacht werden.
  • Für entstehende Schäden an Leitungen/Kabeln oder andere Beschädigungen haften Sie persönlich.

Antrag auf Freileitisolierung

Hier können Sie sich den Antrag auf Isolierung der Freileitung herunterladen:

Hinweis auf Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, einem Antrag/Vertrag zu widersprechen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns - mittels einer eindeutigen Erklärung - über Ihren Widerruf informieren.
Dazu können Sie unser "Widerrufsformular" verwenden.