1. Schritt (PV-Anlagen): Planung - Netzverträglichkeitsprüfung

notwendige Unterlagen zum Netzanschlussbegehren: 

  • Datenerfassungsblatt für Photovoltaikanlagen => Auftrag auf netztechnische Vorprüfung zum Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb im Versorgungsnetz des Netzbetreibers - Netzverträglichkeitsprüfung siehe Downloads: Formular "Datenblatt PV-Anlage"
  • bei Einsatz von Batteriespeichern benötigen wir auch unbedingt die Daten zum Speichersystem
    siehe Downloads: Formular "Datenblatt Speicher"
  • ein maßstabsgerechter Lageplan mit Angabe der Flurstück-Nummer, Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen und Angabe zum Aufstellungsort der Anlage

HinweisFür jede Anfrage wird eine Netzprüfung durchgeführt. Wir empfehlen dringend mit dem Bau der Anlage abzuwarten, bis Sie das schriftliche Ergebnis der durchgeführten Netzprüfung von uns erhalten haben! Sollte ein Netzausbau erforderlich werden, sind weitere u.U. auch zeitintensive Maßnahmen umzusetzen.


2. Schritt (PV-Anlagen): Anschluss - Inbetriebsetzung

Folgende Unterlagen sind vor Montage der Messeinrichtung bei uns einzureichen:

  • Antrag auf Inbetriebsetzung einer EEG-Eigenerzeugungsanlage (siehe Downloads)
  • Nachweis der Registrierung im Webportal der Bundesnetzagentur (ASO-Nummer)
  • Datenblatt für eine Erzeugungsanlage gem. VDE-AR-N 4105 (siehe Downloads)
  • Datenblatt für Messeinrichtung und Zähler (siehe Downloads)
  • Nachweis über Einbau eines Rundsteuerempfängers (TRE) - Einspeisereduzierung
  • Elektrotechnische Anschlusszeichnung - vom Installateur der Anlage anfordern (Muster siehe Downloads)
  • Konformitätserklärung und Prüfbericht für Wechselrichter (hiermit wird bestätigt, dass das Gerät den Anforderungen der "Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" - VDE-Richtlinie - entspricht. Diese Erklärung erhalten Sie von Ihrem beauftragten Fachbetrieb oder direkt vom Hersteller.)
  • Konformitätserklärung und Prüfbericht für NA-Schutz (Diese Erklärung erhalten Sie vom beauftragten Fachbetrieb)

Hinweis: Unvollständig ausgefüllte Formulare können nicht bearbeitet werden!


3. Schritt (PV-Anlagen): Einspeise-Vertrag und Vergütung


Bezüglich der Vergütung - gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (EEG) - wird ein „Einspeise-Vertrag“ mit dem zuständigen Netzbetreiber abgeschlossen. Anfragen hierzu wie auch zur Abrechnung der eingespeisten Strom-Mengen (in kWh) können Sie richten an:

  • für Anlagen in den Ortslagen von Hochspeyer, Fischbach und Waldleiningen an Frau Rakoczy                       (Tel.: 06305 71-162)
  • für Anlagen in der Ortslage von Enkenbach-Alsenborn an Frau Gilcher                                                                (Tel.: 06305 71-127)


Hinweis: siehe auch Menüpunkt Registrierung-Meldepflicht-MaStR
Die neuen Regelungen in den §§ 60 bis 61k EEG 2017 gelten seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2017 sowohl für neue als auch für Bestandsanlagen.