- Strom
- Wasser
- Abwasser
- Wärme
- Netzbetrieb Strom
- Formular Center
- E-Rechnung
Verbandsgemeindewerke und Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn warnen vor irreführenden Werbeschreiben
Wir stellen klar: Diese Briefe stammen weder von den Verbandsgemeindewerken noch von den Gemeindewerken Enkenbach-Alsenborn, noch von einer Behörde oder dem Gesetzgeber. Es handelt sich um Werbung eines privaten Unternehmens. Eine geschäftliche Beziehung zu diesem Anbieter besteht nicht.
Das Wichtigste in fünf Punkten
- Sie müssen nichts tun. Ein Werbebrief ist keine Einbaupflicht. Sie versäumen keine Frist, wenn Sie nicht antworten. Falls ein Erinnerungsschreiben kommt: Auch das ändert nichts daran.
- Offizielle Post zum Zählertausch kommt ausschließlich direkt von uns. Niemals über Dritte und nicht als Postwurfsendung an „die Bewohner". Der Gesetzgeber hat einen schrittweisen Rollout intelligenter Messsysteme vorgeschrieben. Betroffen sind unter anderem Haushalte mit mehr als 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, Photovoltaikanlagen über 7 Kilowatt, Speicherheizung sowie Wärmepumpen und Wallboxen. Wenn Ihr Zähler im Zuge dieses Rollouts getauscht wird, werden Sie von uns angeschrieben. Für uns gelten dabei gesetzliche Preisobergrenzen.
- „Kostenlos" heißt nicht kostenfrei. Groß im Brief steht „Einbaukosten 0 Euro". Nur im Kleingedruckten der Fußnote steht: 99 Euro pro Jahr für den Betrieb, bei 24 Monaten Mindestlaufzeit. Das sind mindestens 198 Euro.
- Ein Smart Meter allein spart kein Geld. Die versprochenen 135 Euro günstigeres Netzentgelt nach § 14a EnWG gibt es nicht für den Einbau. Sie setzen eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher voraus – und dass Sie einer Steuerung durch den Netzbetreiber zustimmen. Diese Vereinbarung schließen Sie mit dem Netzbetreiber, nicht mit dem Anbieter des Zählers. Die Reduzierung steht Ihnen unabhängig davon zu, wer Ihren Zähler betreibt.
- Wer zusagt, wechselt den Messstellenbetreiber. Sie schließen einen Vertrag mit Laufzeit und laufenden Kosten. Das ist erlaubt und Ihre freie Entscheidung – aber es ist keine Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht. Wichtig: Es geht nicht um Ihren Stromvertrag. Ihr Stromlieferant und Ihr Tarif bleiben unverändert, gewechselt wird nur, wer Ihren Zähler betreibt. Dieses Unternehmen ist der sogenannte Messstellenbetreiber: Ihm gehört der Zähler, er baut ihn ein, wartet ihn, liest ihn ab und übermittelt die Zählerdaten. Ein Wechsel ist auch nicht nötig, um später einen Smart Meter zu bekommen.
So erkennen Sie eine echte Einbauankündigung
Sie ist persönlich an Sie adressiert – nicht an „die Bewohner des Hauses". Sie nennt das zuständige Unternehmen, einen konkreten Termin für Ihre Wohnung und die gesetzliche Grundlage.
Unser Rat
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Prüfen Sie vor einer Zusage Kosten, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten – und vergleichen Sie mit unseren Konditionen. Als Mieterin oder Mieter können Sie über den Zähler meist nicht allein entscheiden: Sprechen Sie mit Eigentümer oder Hausverwaltung. Wenn Sie schon zugesagt oder online einen Termin gebucht haben, prüfen Sie Ihre Unterlagen – oft besteht ein Widerrufsrecht.
Auch Verbraucherzentralen mehrerer Bundesländer und zahlreiche Stadtwerke warnen vor diesen Schreiben.
Fragen? Rufen Sie uns an.
Bei Zweifeln fragen Sie bitte lieber bei uns nach, bevor Sie etwas unterschreiben. Halten Sie den Brief und Ihre Zählernummer bereit. Wenn Sie uns ein solches Schreiben zeigen, helfen Sie uns einzuschätzen, wie viele Haushalte betroffen sind.
Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn · Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn
Fassung für Social Media
⚠️ Achtung: Irreführende Werbebriefe zum Smart Meter
Derzeit erhalten Haushalte in Enkenbach-Alsenborn Briefe der Firma „DMG Deutsche Messwesen". Angekündigt wird der Einbau eines Smart Meters „in den kommenden 6 Wochen", dazu eine kurze Frist und eine „kostenlose Installation".
Wir stellen klar: Diese Briefe stammen weder von den Verbandsgemeindewerken noch von den Gemeindewerken Enkenbach-Alsenborn, noch von einer Behörde oder dem Gesetzgeber. Es ist Werbung eines privaten Unternehmens. Eine geschäftliche Beziehung besteht nicht.
Das Wichtigste:
- Sie müssen nicht reagieren. Ein Werbebrief ist keine Einbaupflicht – auch ein Erinnerungsschreiben ändert daran nichts.
- Offizielle Post zum Zählertausch kommt ausschließlich direkt von uns. Nie über Dritte, nie als Postwurfsendung an „die Bewohner".
- „Kostenlos" heißt nicht kostenfrei: Im Kleingedruckten stehen 99 Euro pro Jahr bei 24 Monaten Mindestlaufzeit – mindestens 198 Euro.
- Ein Smart Meter allein spart kein Geld. Das günstigere Netzentgelt nach § 14a EnWG gibt es nicht für den Einbau, sondern nur mit steuerbarer Anlage und Zustimmung zur Steuerung – und unabhängig davon, wer Ihren Zähler betreibt.
- Es geht nicht um Ihren Stromvertrag. Lieferant und Tarif bleiben unverändert. Gewechselt wird nur, wer Ihren Zähler betreibt.
Unser Rat: Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Prüfen Sie Kosten, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten – und fragen Sie bei Zweifeln lieber bei uns nach, bevor Sie etwas unterschreiben.
#EnkenbachAlsenborn #SmartMeter #Verbraucherschutz #Stadtwerke